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Schutzgebühr für unsere Katzenkinder

​Diese Informationen gelten nicht kommerzieller, geschätsmäßiger oder gewerbemäßiger Art, stellen auch kein Verkaufsangebot oder geschäftsmäßige Online-Dienste von unserer Seite dar. Wir distanzieren uns ausdrücklich vom Verkauf von Kitten oder Katzen über das Internet! Diese Seite gilt ausschließlich zu privaten Informationszwecken und zur Aufklärung.

Da meine Zucht ein reines Hobby ist, handelt es sich bei der Schutzgebühr um kein Engelt für erbrachte oder geschäftsmäßige Leistungen oder Waren!

J-Mädchen

Ich investiere in mein Hobby und in meine Tiere viel mehr als die Höhe der Schutzgebühr - das belegt die Offenlegung meiner Ausgaben. Die Schutzgebühr für ein Katzenkind als Liebehabertier richtet sich nach den Aufwendungen für Zucht, Aufzucht und gründlicher Gesundheitsvorsorge. Deswegen bewegt sich die Schutzgebühr eines Liebhaberkittens in einem Rahmen um 1.100,- Euro (ohne Kastration), je nach Aufwendungen für den Wurf und die Elterntiere.

 

Alle Katzenkinder verlassen kastriert mein Zuhause. Die Kastration findet ab der 12.-14. Woche statt, der Auszug in der Regel 4 Wochen nach der Kastration. Hierbei liegt das Kastrationsrisiko bei mir, die Kastrationskosten werden vom neuen Besitzer getragen. Die Erstattung für die Kastration richtet sich 1:1 nach der Tierarztrechnung, gewiss erhalten Sie hierzu die Rechnungskopie sowie eine Bestätigung Ihrer Kostenerstattung. Gerne sende ich Ihnen vorab den Schutzvertrag zu, damit Sie sich in aller Ruhe und voller Überzeugung für ein Katzenkind entscheiden können.

 

​Ebenso bringe ich all meine Katzenkinder selbstverständlich ins neue Zuhause! So kann ich das zukünftige Zuhause meiner Kleinen kennenlernen und Sie sparen sich die Fahrtzeit. Erst ab einem Umkreis von ca. 100 km, erlaube ich mir meine Fahrtkosten zu erstatten.

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